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Eine Zahnzusatzversicherung bewahrt vor hohen Kosten bei der Zuzahlung für hochwertigen Zahnersatz. Für viele Menschen gehören schöne Zähne zu einem gepflegten Erscheinungsbild. Mit einer guten Zahnpflege und einer gesunden Ernährung kann man selbst einiges dazu beitragen, um die Zähne möglichst lange gesund zu erhalten.
Dauerhaft kann jedoch fast keiner eine Zahnarztbehandlung vermeiden. Für einen hochwertigen Zahnersatz wie Zahnfüllungen, Zahninlays, Zahnkronen oder Implantaten müssen gesetzlich Krankenkassenversicherte in der Regel tief in den Geldbeutel greifen und selbst dazubezahlen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich der Anteil für Zuzahlungen merklich verringern und eine kostspielige Zahnbehandlung ist somit auch bezahlbar.
Inhalt:
Die Zahnzusatzversicherung leistet für die Kosten von Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die gar nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Damit reduzieren sich die Zuzahlungen bei zahnärztlichen Rechnungen. So richtig kostspielig wird es immer, wenn ein Zahnersatz nötig ist.
Wer ästhetische und erstklassige neue Zähne haben möchte, wie zum Beispiel ein Implantat, der muss schon ein paar Tausend Euro auf den Tisch legen. Die Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung wurden hier in der Vergangenheit immer mehr zurückgefahren. Damit man sich gegen diese Versorgungslücke absichern kann, schliessen immer mehr Bundesbürger eine Zahnzusatzversicherung ab.
Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung für jeden sinnvoll, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Denn wird ein Zahnersatz benötigt, leistet die gesetzliche Krankenversicherung meist nur fünfzig Prozent für eine einfache Standardversorgung. Den restlichen Anteil muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Und wer sich für einen höherwertigen Zahnersatz entscheidet, der muss oft eine grössere vierstellige Summe berappen. Eine private Zahnzusatz-Versicherung mindert oder übernimmt hier eine hohe Zahnarztrechnung. Sie ist ausserdem für alle Altersgruppen sinnvoll, denn viele Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif auch anteilig oder komplett die Kosten für eine prophylaktische Vorsorge zur Erhaltung von gesunden Zähnen.
Ganz nach gewähltem Versicherungstarif leisten die privaten Zahnzusatzversicherungen in diesen Bereichen:
Dabei liegt der Unterschied bei den Tarifen darin, was für Bereiche abgesichert sind und in welcher Höhe die jeweilige Leistung von der Versicherung übernommen wird. Daher sollte der Versicherungsnehmer bei der Tarifwahl darauf achten, auf welche Versorgung er am meisten Wert legt.
Auf folgende Versorgungsleistungen sollte man bei der Auswahl des Zahntarifs achten:
Bei Kindern | Bei Erwachsenen | |
---|---|---|
Behandlungen der Zähne | + | + |
Ersatz der Zähne | - | + |
Kieferorthopädie | + | - |
Zahn-Prophylaxe | + | + |
Von zahlreichen Versicherungstarifen werden die Kosten für Behandlungen der Zähne übernommen, die die GKV gar nicht oder nur anteilig trägt. Zum Beispiel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Kunststofffüllungen nur im vorderen sichtbaren Zahnbereich. Eine Behandlung der Zahnwurzel wird nur bei einem Zahn der erhaltungswürdig ist erstattet.
Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Kassenpatient die Gesamtkosten dafür selber bezahlen. Bei solchen Zahnbehandlungen versichert die private Zahnzusatzversicherung vor den hohen Kosten des Eigenanteils.
Bei Erwachsenen ist die wesentlichste Versorgungsleistung einer privaten Zahnversicherung die Übernahme der Kosten für den Ersatz der Zähne. Der Festzuschuss der GKV für einen Zahnersatz wie beispielsweise Zahnkronen, Zahninlays, Zahnbrücken, Keramikverschalung der Zähne (Veneers) oder Zahnimplantate, trägt nur einen geringen Anteil für die meist hohen Kosten. Leistungsstarke Tarife einer privaten Zahnzusatzversicherung übernehmen bei der Erstattung der Kosten für Zahnersatz mindestens 75% bis 80% des Eigenanteils für Zahnersatz.
Die Kieferorthopädie betrifft überwiegend Kinder und Jungendliche. Daher sollte für sie ein Tarif der privaten zusätzlichen Zahnversicherung gewählt werden, der für kieferorthopädische Behandlungsmassnahmen leistet. Schliesslich ist eine teure Zahnkorrektur bei zirka jedem zweiten Jugendlichen erforderlich. Ebenso kann es aber auch für Erwachsene notwendig sein, Fehlstellungen der Zähne durch eine Behandlung beim Kieferorthopäden zu beseitigen.
Eine leistungsstarke Zahnzusatz-Versicherung erstattet für kieferorthopädische Behandlungen bis zu einhundert Prozent der Gesamtkosten. In der Regel tragen Zahnzusatzversicherungen die Kosten für Kinder und Jungendliche bis zum 18. Lebensjahr und dies ist auch abhängig davon, was für eine KIG (= kieferorthopädische Indikationsgruppe) gegeben ist. Jedoch darf eine Zahnfehlstellung nicht schon vor dem Vertragsabschluss festgestellt worden sein, um die Behandlungskosten vom Versicherer bezahlt zu bekommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei leichten Zahnfehlstellungen keine Kosten. Bei einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe mit einer starken bis sehr starken Zahnfehlstellung erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen eine Basisversorgung. Bei Kindern und Jungendlichen sollte die private Zahnversicherung hauptsächlich auch die Kosten für hochwertige Therapiemassnahmen übernehmen, wie zum Beispiel für Zahnklammern und Lingualtechniken auf der innenliegenden Zahnseite.
Zahnmediziner raten ihren Patienten, ein professionelle Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr machen zu lassen. Bei dieser Behandlung werden die Zähne von allen Belägen professionell gereinigt. Bei einigen Tarifen bekommt man einen jährlichen Zuschuss der privaten Zahnzusatzversicherung für eine professionelle Zahnreinigung, der jedoch meist auf eine Höchstsumme begrenzt ist. Allerdings sollten die Zuzahlungen für eine Prophylaxe nicht ausschlaggebened für die Wahl des Versicherungstarifs sein, da sich die Kosten für eine solche Behandlung noch in einem bezahlbaren Rahmen halten. Viel wichtiger ist jedoch, auf die Zuzahlungen für einen Zahnersatz zu achten, da hier die Kosten des Eigenanteils oft bis zu mehreren tausend Euro sein können.
Es ist ratsam, möglichst frühzeitig eine zusätzliche Zahnversicherung abzuschliessen, diese aber ganz nach Altersgruppe immer wieder zu erweitern. Denn bei jungen Leuten ist ein umfassender Zahnschutz meist nicht erforderlich, jedoch bei älteren Menschen etwa ab dem fünfzigsten Lebensjahr schon. Ist man noch jung, bleibt somit der monatliche Versicherungsbeitrag niedrig und mit zunehmendem Alter lässt sich der Versicherungsschutz zu jeder Zeit anpassen.
Ist jedoch schon frühzeitig erkennbar, dass eine aufwendige Zahnsanierung zukünftig nötig sein wird, sollte ein entsprechender Leistungsschutz im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Eine private Zahnzusatzversicherung ist bei Kindern prinzipiell sinnvoll, falls eventuell erforderliche kieferorthopädische Behandlungskosten abgesichert werden sollen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine private Zahnversicherung mindestens 50% bis 70% der Kosten für den Eigenanteil abdecken sollte und keine pauschale Obergrenze der Kostenübernahme vorgegeben sein sollte.
Die Regelversorgung bedeutet bei einer zahnärztlichen Behandlung den Beitrag den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Dabei handelt es sich in der Regel um die günstigste Standardversorgung, die aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Beim Ersatz von Zähnen bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur einen bestimmten festgelegten Zuschuss. Dieser Festzuschuss beträgt fünfzig Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer sein Bonusheft lückenlos gefüllt hat, der bekommt einen Zuschuss von bis zu fünfundsechzig Prozent der Regelversorgung. Den übrigen Betrag müssen GKV-Versicherte selber zahlen, falls sie keine zusätzliche private Zahnversicherung abgeschlossen haben. Für einen hochwertigen und kostspieligen Zahnersatz wie zum Beispiel bei Zahnimplantaten, kann dies ganz schnell einmal ein paar Tausend Euro kosten.
Es gibt auch einige Versicherungsgesellschaften die keine Wartezeit nach dem Abschluss einer Zahnversicherung haben. Dabei kommt es oft auf den gewählten Tarif an, ob der Wegfall der Wartezeit auf die kompletten Leistungen oder auch nur für eine zahnärztliche Behandlung zutrifft. In der Regel verzichten viele Versicherungen auch auf eine Wartezeit für eine Behandlung oder den Ersatz der Zähne, falls dies infolge eines Unfalls notwendig wird. In so einem Fall hat der Versicherte meist schon im ersten Versicherungsjahr einen Leistungsanspruch auf die vertraglichen Konditionen.
Mit der Wartezeit möchten Versicherungsunternehmen entgegenwirken, dass Kunden erst unmittelbar vor einer Zahnbehandlung eine Zusatzversicherung für ihre Zähne abschliessen. Hatte jemand zum Beispiel schon seit längerem keinen Zahnarztbesuch mehr, der kann bei der Befragung zu erforderlichen, empfohlenen oder angestrebten Zahnbehandlungen diese Fragen auch mit einem Nein beantworten und ganz ohne eine Wartezeit unmittelbar nach dem Beginn des Vertrages die Versicherungsleistungen nutzen.
Falls der Versicherungsnehmer jetzt eine umfassende Zahnbehandlung machen lassen würde und kündigt den Versicherungsvertrag gleich zum Ende der Mindest-Vertragslaufzeit, dann hätte der Versicherte ein grosses Leistungspaket zum günstigsten Preis bekommen. So eine Vorgehensweise geht jedoch auf Kosten der anderen Versicherten, die dies durch ihre Versicherungsprämien mitzahlen müssen. Damit man dies jedoch vermeiden kann, haben zahlreiche Versicherer eine Wartezeit zwischen einem Vierteljahr bis zu einem ganzen Jahr. Während dieser Zeit muss der Versicherungsnehmer zwar den Beitrag für die private Zahnzusatzversicherung bezahlen, kann aber die vereinbarten Leistungen noch nicht nutzen.
Die Kosten für einen Zahnersatz unterscheiden sich natürlich ganz nach dem jeweiligen Zahnarzt, der die Zahnbehandlung durchführt und meist auch nach Bundesland, in dem die Behandlungskosten anfallen. Anbei eine unverbindliche Übersicht, mit welchen Kosten man für einen Zahnersatz in etwa rechnen muss:
Zahnersatz/Zahnbehandlung | Kosten in etwa |
---|---|
Zahnbrücke aus Vollkeramik: | 1.300 bis 2.300 Euro |
Zahnimplantat mit Keramik-Krone: | 3.000 bis 3.700 Euro |
Zahnkrone aus Vollkeramik: | 400 bis 750 Euro |
Komposit-Zahnfüllung: | 150 bis 300 Euro |
Goldinlay: | 500 bis 650 Euro |
Keramikinlay: | 550 bis 1.000 Euro |
Wurzelbehandlung: | 350 bis 1.000 Euro |
Professionelle Zahnreinigung: | 50 bis 150 Euro |
Für die dritten Zähne müssen gesetzlich Krankenversicherte meist tief ins Portemonnaie greifen, wenn sie nicht nur die Standardversorgung der GKV wollen. Die Gesetzliche bezahlt prinzipiell nur den halben Kostenanteil für die festgelegte Regelversorgung. Und hierbei handelt es sich nur um eine schlichte und zweckvolle Zahnversorgung, die nach zahnmedizinischem Stand zweckmässig ist.
Dies kann bei einem Zahn an der Seite eine Metallkrone oder bei mehreren fehlenden Zähnen eine Metallbrücke beziehungsweise eine Teil-Zahnprothese zum herausnehmen sein.
Die GKVs haben mit Zahnärzten zusammen eine Vereinbarung getroffen, was für eine Zahnbehandlung als Regelversorgung zählt und in welcher Höhe der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen hierfür liegt. Gesetzlich Krankenversicherte die ihr Bonusheft für Vorsorge-Zahnuntersuchungen in den letzten fünf Jahren lückenlos vom Zahnarzt haben stempeln lassen, erhalten einen höheren Zuschuss der GKV von sechzig Prozent der Regel-Versorgung. Wurde das Bonusheft die vergangenen zehn Jahre regelmässig abgestempelt, liegt der Festzuschuss bei fünfundsechzig Prozent.
Die Basisversorgung der GKV für eine einfache Standardversorgung beträgt nur eine Beteiligung an der Hälfte der Kosten. Wer einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt geht und dort sein Bonusheft für Vorsorgeuntersuchungen lückenlos abstempeln lässt, der erhöht somit den Zuschuss der von der GKV gezahlt wird. So viel Prozent bezahlt die gesetzliche Krankenkasse für einmal jährlich vorgenommene Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt:
Jahre | Festzuschuss aktuell | Festzuschuss ab 01. Oktober 2020 |
---|---|---|
< 5 Jahre | 50% | 60% |
5 Jahre | 60% | 65% |
10 Jahre | 65% | 70% |
Dies sind die Zuschüsse der Krankenkasse bei einmal jährlich und regelmässig abgestempeltem Bonusheft. Die restlichen Kosten müssen gesetzlich Kassenversicherte als sogenannten Eigenanteil selber bezahlen. Dies trifft auch auf weitere Kosten zu, die Kassenpatienten für eine höherwertige Zahnversorgung möchten, die besser ist als die gesetzliche Basisversorgung. So zum Beispiel für Zahnimplantate anstelle einer Metallbrücke oder für eine Zahnkrone aus Vollkeramik anstatt einer Metallkrone. Ebenso gibt es weitere Einschränkungen bei der gesetzlichen Zahnversorgung im Bereich der Kieferorthopädie oder Prophylaxe.
Das kommt natürlich ganz auf den gewählten Leistungsumfang der Versicherung an und wie bei nahezu allen privaten Zusatzversicherungen vom Lebensalter des Versicherungsnehmers, bei der Zahnzusatzversicherung von der Zahngesundheit, der Gesundheit des Zahnfleisches und ob schon Zahnbehandlungen in Planung sind. Seitdem im Jahr 2013 die sogenannten Unisex-Tarife gültig sind, dürfen hier die Beiträge nicht mehr nach männlich oder weiblich unterschieden werden, sondern beide Geschlechter müssen einheitlich behandelt werden. Anbei ein unverbindliches Beispiel, wieviel Kosten in etwa auf eine 30 Jahre alte Person für eine Zahnversicherung zukommen.
Beispiel: Kosten für eine Zahnzusatzversicherung einer 30 jährigen Person:
Leistungen: | Erstattung: |
---|---|
Zahnprophylaxe: | 100% |
Zahnbehandlung: | 75-90% |
Zahnersatz: | 75-90% |
Monatlicher Beitrag: | ab ca. 10,90 Euro |
Wie viel eine Zahnzusatzversicherung für den Einzelnen letztendlich kostet ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Dazu zählt natürlich auch der aktuelle Zahnstatus der jeweiligen Person. Die Zahngesundheit hat bei den Versicherern Einfluss auf die Kalkulation des Versicherungsrisikos und kann den Betrag für den Versicherten reduzieren oder auch erhöhen.
Fehlen bereits Zähne oder liegen Krankheiten wie beispielsweise Parodontitis vor, fällt für diese Person die Versicherungsprämie sicherlich teurer aus, als für einen Versicherungsnehmer der einen gesunden Zahnbestand hat. Jedoch muss ein Gebiss mit Zahnersatz nicht unbedingt auch zu höheren Versicherungsbeiträgen führen, wenn festzustellen ist, dass die Zahngesundheit aktuell gegeben ist.
Gute Zahnversicherungen zeichnet aus, dass sie den Eigenanteil für Zahnersatz sowie für die Behandlung der Zähne und bei Kindern, die Kosten für Kieferorthopädie übernehmen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Jedoch unterscheiden sich die verschiedenen Angebote zum Teil erheblich im Umfang der Leistungen. Wer Leistungslücken weitestgehend ausschliessen möchte, der sollte bei der Tarifwahl auf folgende Kriterien achten:
Die meisten Versicherer stellen bei der Beantragung für eine Zahnzusatzversicherung auch Gesundheitsfragen. Dazu muss der Antragsteller beispielsweise angeben, ob er noch alle eigenen Zähne hat oder ob schon ein Zahnersatz wie zum Beispiel Zahnimplantate oder Zahnkronen vorhanden sind. Weiterhin wollen die Versicherungsgesellschaften in der Regel wissen, ob der Antragsteller derzeit bei einem Zahnmediziener oder Kieferorthopäden in Behandlung ist, oder eine solche in Planung ist. Ebenso gibt es auch Versicherer, die keine Gesundheitsfragen verlangen. Bei diesen Versicherungstarifen wird der Zahnersatz von fehlenden Zähnen meistens nicht erstattet.
TIPP:
Werden vom Versicherer Gesundheitsfragen verlangt, sollte man diese auch immer der Wahrheit entsprechend und genau beantwortet werden. Denn wer dies nicht tut, der setzt dadurch auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel!
Steht eine Zahnbehandlung an, stellt die Zahnarztpraxis des Patienten einen sogenannten Behandlungsplan aus, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht wird. Die GKV informiert den Kassenpatienten nach einer Prüfung, ob und mit welchem Betrag die Zahnarztkosten bezahlt werden. Diese Unterlagen müssen dann gemeinsam mit dem Behandlungplan bei der privaten Zahnversicherung eingereicht werden.
Die private Zahnzusatzversicherung informiert den Versicherten dann entsprechend zur vereinbarten Kostenübernahme. Wird vom behandelnden Zahnarzt allerdings Vorauskasse verlangt, muss der Patient die Rechnung vorerst selber tragen, kann die Zahlungsbestätigung aber an die private Zahnversicherung senden und bekommt die Kosten in der Regel schnellstmöglich erstattet.
Nicht jeder der eine Zahnzusatzversicherung abschliessen möchte, bekommt diese auch! Denn eine Vielzahl der Versicherungsanträge werden von den Versicherungsunternehmen sogar abgelehnt. Dies geschieht in der Regel immer dann, wenn das Zahnmaterial des Antragstellers schon sehr stark beschädigt ist und somit ein grosser Kostenblock auf den Versicherer zukommen würde. Sollte man angesichts dessen bei den Angaben zur persönlichen Zahngesundheit nicht die Wahrheit sagen, dann kommt Derjenige damit auch nicht sonderlich weit. Denn spätestens nachdem die Versicherungsgesellschaft die erste Zahnarztrechnung bekommt, wird diese geprüft und schlimmstenfalls die Erstattung der Kosten abgelehnt.
Schliesst man hingegen eine Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig ab, wird die Situation erst gar nicht entstehen, bei der Zahngesundheit nicht die Wahrzeit zu sagen. Zudem sind die Versicherungsprämien dann auch merklich günstiger und alle Zahntherapien die künftig einmal zu machen sind, werden vom Versicherer problemlos erstattet.
Vor dem Abschluss einer privaten Zahnversicherung sollte man sich über nachfolgende Punkte im Klaren sein:
Auf Grund dieser Kriterien sollte man genau abwägen, ob sich eine zusätzliche private Zahnversicherung für einen persönlich auch rechnet.